Eingestellt: | 2017-05-29 |
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Aufgenommen: | 2017-05-28 |
SB © | |
Zunächst vorweg: Uhus stehen bundesweit unter strengem Naturschutz. Ich fotografiere diese Uhufamilie mit Erlaubnis des Eigentümers des Privatgeländes. Viel wichtiger aber ist, dass die Zuständige Naturschutzbehörde in meinem Fall ebenfalls Bescheid weiß und in genauer Absprache, wie und unter welchen Umständen ich vor Ort fotografiere, keine Probleme mit meiner Fotografie vor Ort hat. Also: Nicht einfach nachmachen!!! Rechtliche Voraussetzungen: (1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, Lediglich in Rheinland-Pfalz gilt nach Landesnaturschutzgesetz §24 Nestschutz, der auch das Fotografieren an Brutstätten geschützter Arten verbietet!! Das erklärt auch die von Ingrid und Richard angenommene zwingend erforderliche schriftliche Genehmigung. Die ist aber außerhalb von Rheinland-Pfalz nicht erforderlich. Ich hatte vier Tage keine Zeit, zu den Uhus zu fahren. Daher war ich gestern schon darauf eingestellt, sie nicht an ihrer üblichen Stelle zu finden, da sie in der letzten Zeit rasend schnell gewachsen sind und immer mobiler wurden. |
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Technik: | Canon EOS 5D Mark IV, 840mm 1/320 Sek., f/6.3, ISO 1600 Belichtungsautomatik, Korrektur -0.3, Automatischer Weißabgleich |
Fotografischer Anspruch: | Fortgeschritten ? |
Dokumentarischer Anspruch: | Ja ? |
Größe | 420.6 kB 1000 x 667 Pixel. |
Platzierungen: |
Beste Tophit-Platzierung: 1 Zu den Tophits
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Ansichten: | 194 durch Benutzer733 durch Gäste |
Schlagwörter: | aves bubo bubo eule jungtier jungvogel strigiformes uhu |
Rubrik Vögel: | |
Serie Uhu: |
VG, Stffen
die Überlegung kann ich schon nachvollziehen. Aber ich wollte da nicht so viel Herumhantieren und den Konverter rausnehmen. Der Uhu hatte etwas anvisiert und hätte jederzeit weghüpfen können. Also habe ich es mit den 840mm versucht und war eigentlich ganz zufrieden. Aber ich mag kleinere Abbildungsmaßstäbe auch oft ganz gerne
VG Simone
ein klasse Bild und ein klasse Lohn Deiner Mühen und Beobachtungen dort.
Ein wenig neidsich bin ich ja schon ....
Gruss Eric
Viel Freude weiterhin mit diesen beeindruckenden Vögeln.
Gruß,
Peter
ohne Zweifel erneut ein klasse Bild einer geschützten Art!
Würde ich auch gerne so machen ...!
Mit anderen Worten: Du weckst Begehrlichkeiten!!!
Wo bitte schön ist hier der Unterschied zwischen Dir und "Otto Normal-Fotograf"???
Ein paar erläuternde Sätze dazu, und alles wäre nachvollziehbar.
Viele Grüße
Richard
ich danke dir, für den Hinweis und habe noch einmal Text in der Beschreibung nachgetragen. Ich verstehe grundsätzlich dein Anliegen, darauf aufmerksam zu machen, und allzuoft vergesse ich es einfach.
Mich wundert allerdings, dass du da bei meinen Fotos so hartnäckig bist, während die Wildkatze, die du ja nun relativ häufig gezeigt hast, zu den seltensten Säugetieren Deutschlands gehört und ebenfalls streng geschützt ist und ich da bei dir ebenfalls keine Hinweise finde, wie deine Aufnahmen entstehen und ob du Genehmigungen hast oder oder.
Ich gehe einfach davon aus, dass jeder, der so Aufnahmen zeigt, wie du oder einige andere hier, das nur unter Bedingungen tun können, die für die Tiere nicht okay sind.
Aber du hast natürlich Recht, dass Bilder, wie die von Uhus, Wildkatzen oder anderen seltenen Tierarten, Begehrlichkeiten wecken und da eine Erklärung sinnvoll ist.
Im Übrigen bin ich ein stinknormaler Otto-Normal-Fotograf Nur dass ich mich halt seit einigen Jahren intensiv mit Eulen beschäftig und eben wirklich versuche, im Austausch zu sein mit zuständigen Behörden und alles dafür tue, das Foto niemals über das wohl der Tiere zu stellen. Ich habe auch schon Tarnvertecke abgebaut, wenn ich germekt habe, dass die Tiere es partout nicht akzeptieren konnte. Auch dann, wenn die Stelle fotografisch ein Traum war.
VG Simone
ich werte Deine Antwort auf meinen Kommentar einfach mal als eine Art "überhasteter Schnellschuss", denn anders kann ich mir diese Reaktion jetzt nicht erklären!
Ich denke, mit Deinem Satz "Ich gehe einfach davon aus, dass jeder, der so Aufnahmen zeigt, wie du oder einige andere hier, das nur unter Bedingungen tun können, die für die Tiere nicht okay sind"hast Du Dich ein klein wenig im Ton vergriffen und damit die sachliche Grundlage in dieser Diskussion verlassen. Deine Behauptung ist schon "starker Tobak"! Und inhaltlich obendrein auch noch absolut falsch, aber das nur am Rande!
Mit den "einigen anderen hier" (eigentlich ist es ja nur einer! ), die sich ähnlich intensiv mit der Wildkatze beschäftigen, wie ich das tue, werde ich mich sicherlich noch über Deine Generalanschuldigung unterhalten.
Sehr viele meiner Wildkatzenaufnahmen sind übrigens aus dem Auto heraus oder aber beim Ansitz entstanden, und zwar auf waldrandnahen Wiesen, während die Katzen jeweils auf Mäuse- oder Hasenjagd waren. Mit entsprechender Ausrüstung ist es ohne Probleme mögliche, auf diese Weise brauchbare und vorzeigbare Aufnahmen hinzubekommen, und zwar OHNE zu stören, denn in den allermeisten Fällen jagten die Katzen völlig unbehelligt weiter.
Ich wüsste auch nicht, wo es stehen sollte, dass dieses Tun verboten ist und dass man für diese Art der Wildkatzenfotografie eine Genehmigung braucht, schließlich stelle ich ihnen weder nach, noch suche ich sie an ihren Schlaf- und Ruhestätten auf!?
Anders verhält es sich jedoch bei der Horst-/Nestfotografie mancher besonders geschützter Vogelarten, und dazu gehört halt auch der Uhu. Hier wird der Brutplatz GEZIELT zum Zwecke der Fotografie aufgesucht, und dieses Tun bedarf nun einmal der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung der jeweils zuständigen Naturschutzbehörde (obere oder oberste).
Hat man diese Genehmigung, die im übrigen nur äußerst selten erteilt wird, reicht bei einer Bildveröffentlichung ein einziger kleiner Satz unter der Aufnahme, der da lautet: "Die Aufnahme entstand mit schriftlicher Genehmigung der Behörde xy"!
Nicht mehr und nicht weniger.
Und dass ich bei Deinen Fotos so hartnäckig bin, wie Du es nennst, ist reiner Zufall. Hängt aber sicherlich auch damit zusammen, dass kaum jemand hier im Forum außer Dir Uhu-Aufnahmen in dieser Häufigkeit hier präsentiert, aber auch in dieser Qualität!
So, und jetzt pack´ ich die Kamera ein und fahre wieder raus ins Revier - die Wiesen sind gemäht, vielleicht erwisch´ ich ja ´ne Wildkatze!
Für mich ist die Diskussion jetzt hier zu Ende.
Viele Grüße
Richard
ich noch einmal. Wie auch Ingrid schreibe ich dir ebenfalls, dass ich etwas es schade finde, dass ich selbst erst durch rechtliche Beratung mir die Informationen einholen musste, dass ihr in Rheinland-Pfalz ein Landesnaturschutzgesetz habt, welches das geltende Bundesnaturschutzgesetz dahingehend ergänzt, dass bei euch tatsächlich für das Fotografieren geschützter Arten eine Genehmigung erforderlich ist.
Da du aber, wie Ingrid, Förster und Privatwaldbetreuer im Landesforst Rheinland-Pfalz bist, war ich davon ausgegangen, dass du mit der Gesetzeslage vertraut bist und über die bei euch geltende Ausnahmeregelung in Deutschland Kenntnis hast. Das hätte auch verhindert, dass ich hier in Rechtfertigungs- und Erklärungsdruck gerate, indem du mich vehement nach meinem Vorgehen und meinen Genehmigungen fragst und durch die Blume davon ausgehst, dass ich entgegen geltenden Rechtes fotografisch tätig bin.
So, wie ich mich wegen meines definitiv dummen Satzes, der meiner Tipperei auf dem Handy geschuldet ist, da ich schnell reagieren wollte, erklärt und entschuldigt habe, würde ich mir auch von dir wünschen, dass du da evtl. noch einmal etwas zu schreibst, was mir erklären kann, wieso du zwingend davon ausgegangen bist, dass eure Vorschriften deutschlandweit und somit auch für mich gelten.
VG Simone
puh, ich habe deine Antwort gelesen und wußte nach den ersten Sätzen nicht, warum du so sauer bist. Als ich dann bei deinem zitierten Satz von mir ankam, ist mir fast etwas schwindelig geworden.
Da ist ein Wort zu viel drin!!! Es sollte selbstverständlich heißen, dass das nur unter Bedingungen geht, die für die Tiere okay sind!! Ohne das Wort "nicht".
Himmel.... Ich kann mir nur vorstellen, dass ich da irgendeinen Tippfehler drin hatte und mein Handy, von dem aus ich die Antwort getippt hatte, das per T9 dann selbst so gebastelt hat. Es tut mir wirklich leid!
Damit hätte ich mir ja selbst auch ein Ei gelegt, wenn ich das bewußt so geschrieben oder gar gemeint hätte.
So Aufnahmen von ungestörtem Verhalten der Wildtiere ist nur zu zeigen und zu fotografieren, wenn die Tiere sich NICHT gestört fühlen. Vielleicht war auch das der Haken, dass ich im Kopf hatte, dass die Tiere sich NICHT gestört fühlen dürfen, aber geschrieben habe, dass die Bedingungen für die Tiere okay sein müssen. Und so kam so ein Kauderwelsch dabei heraus.
ich stelle den Uhus auch nicht nach. Meine Beobachtungen habe ich ebenfalls aus dem Auto heraus (dem perfekten und absolut respektierten Ansitz für viele Wildtiere) gemacht. Alle anderen Fotos entstanden, wie deine Wildkatzenaufnahmen, aus einem Ansitz heraus. Im Gesetz steht, dass man alle geschützten Tierarten nicht gezielt aufsuchen, ihnen nachstellen oder sie sonst beeinträchtigen darf. Das gilt sowohl für Uhu, wie für Wildkatze
Da die Katze keine Brutstätte hat, aber ja z.B. eine Jagdstelle, ist auch dort die Gefahr gegeben, dass man sie in ihrem natürlichen Verhalten stört. Es würde mir also logisch erscheinen, dass man laut Gesetzestext auch dafür eine Genehmigung benötigt.
Ich erinnere bzgl. mindestens gleichwertiger Uhuaufnahmen gerne an Fotos von Peter Lindel oder Stefan Rosengarten. Mir ist bekannt, wo deren Aufnahmen entstanden sind. Ein frei zugänglicher, hochfrequentierter Ort, bei dem es gar nicht möglich ist, dort nur mit Genehmigung hinzukommen. Dann würde dort ein ganzer Zweig einer Stadt zusammenbrechen, wenn man für die Uhus eine Genehmigung bräuchte
Es gibt einfach tolerantere Uhus in offenen Bereichen, die tatsächlich ungestört ihrem natürlichen Verhalten weiter nachgehen.
Ich selbst habe aber, wie gesagt, einfach ewig lange und ausdauernd vorbereitet und ebenso, wie du bei den Wildkatzen, aus dem Auto oder einem Tarnversteck fotografiert.
Mein Abstand zum Brutplatz war im Übrigen noch recht ordentlich und von einem öffentlichen Spazierweg aus.
Für das Missverständnis noch einmal eine dicke Entschuldigung.
VG Simone
ihr kommt aus Rheinland-Pfalz, wenn ich mich recht erinnere? Dort ist es in der Tat so, dass im Landesnaturschutzgesetz noch drin steht, dass das Fotografieren verboten ist. Das ist hier aber anders.
Hier braucht es keine zwingende Genehmigung. Definitiv nicht.
Nur das Nachstellen (rechtlich schon als Versuch des Tötens, Fangens, oder Verletzens definiert) oder bei der Durchführung der in Klammern genannten Dinge, ist untersagt, sowie die Entnahme von Brutplätzen usw.
Auch die erhebliche Störung gilt als strafbar. Wobei erhebliche Störung so definiert ist, dass sie die Population der Art gefährden muss, also eine Brut aufgegeben wird. Solange das alles nicht passiert, ist das Fotografieren und Beobachten usw. ohne schriftliche Genehmigung hier erlaubt.
Trotzdem sollte man immer vorsichtig sein und absolut verantwortlich damit umgehen.
Vielleicht liegt es also daran, dass ihr beiden so sicher davon ausgeht, dass man zwingend eine Genehmigung braucht, weil es bei euch nach Landesrecht so geregelt ist.
Hier ist es anders und ich mache da schon deutlich mehr Absprachen und bin vorsichtiger und in engerem Austausch, als viele andere Fotografen, mit denen ich so Kontakt habe, die diese Arten ebenfalls fotografieren.
VG Simone
Ich finde dein Bild wunderbar und dein Engangement und dein Herz für die Uhus vorbilldlich.
Wenn du noch was tun willst:
Wie sieht das Bild in einer dunkleren Version aus?
Gruß Steffi
das Bild ist absolut bezaubernd!
Zur Deklarationsdiskussion möchte ich nur beitragen, dass es nur eines Satzes bedarf, um gedankenlose Nachahmer nicht noch zu annimieren:
"Die Aufnahme entstand mit schriftlicher Genehmigung der zuständigen Behörde."
Bilder aus dem Bereich der Horst/Nestfotografie besonders geschützer Arten bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Genehmigung der zuständigen Behörde (meist obere Naturschutzbehörde).
Da diese Genehmigungen nicht so einfach zu erhalten sind, dürfte das Problem schnell erledigt sein.
Deine Ausführungen zur privatrechlichen Betretungsgenehmigung sind in meinen Augen zweitrangig und naturschutzrechtlich eher nicht interessant.
Dies alles soll nicht die wunderbare Qualität Deiner Uhuaufnahmen schmälern oder Dir die Qualifikation zum sorgsamen Umgang mit diesem Thema absprechen.
Ich halte es jedoch für unumgänglich, dass Bilder aus diesem Bereich o.g. KURZEN Hinweis erhalten, dann weiß jeder, wo er dran ist, auch ohne lange Ausführung lesen zu müssen.
Viele Grüße
Ingrid
nein, bedürfen sie nicht. Das ist bei euch in Rheinland-Pfalz so, aber bei uns nicht. Hier bin ich sehr viel vorsichtiger und in engerem Austausch mit den Naturschutzbehörden, als es das hier geltende Gesetz erfordert. Als Jägerin, Försterin und Betreuerin für Privatwald beim Landesforst Rheinland-Pfalz hätte ich ehrlicherweise gedacht, dass dir bekannt ist, dass für Rheinland-Pfalz da gesonderte Bestimmungen vorliegen.
VG Simone
VG Gunther
ich bin begeistert.
LG Heike
Gruß angelika
Herrliches Porträt, dieser Blick fantastisch.Gratulation.
Grüße franz
Glückwunsch und Grüße
Jürgen
Grüsse Mario
Ich gratuliere dir zu diesem Erlebnis.
Gruß Jürgen
LG charlie