
Eingestellt: | 2008-02-20 |
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AS © Axel Schmoll | |
In Anlehnung an die überfahrene Schleiereule von mir ein überfahrenes Eichhörnchen. Die offizielle Erläuterung zu unserem brandneuen Bundesnaturschutzgesetz sagt dazu, dass der unabwendbare Unfalltod (an Straßen) geschützter Arten nicht als Verbotstatbestand des Tötens gem. § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu betrachten ist, da solches als sozialadäquates Risiko einzustufen ist. Aber ich ahnte ja schon seit langem, dass wir von solchen mit unangenehmem Zynismus regiert bzw. beherrscht werden ... |
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Technik: | nikon coolpix P5000, eigenes sozialadäquates Risiko beim Fotografieren auf der Straße |
Natur: | Naturdokument ? |
Größe | 212.9 kB 1000 x 750 Pixel. |
Ansichten: | 15 durch Benutzer789 durch Gäste4090 im alten Zähler |
Schlagwörter: | eichhoernchen unfalltod |
Rubrik Mensch und Natur: |
Ein eindrucksvolles und trauriges Bild!
Ich kann jetzt nicht sagen "habs mir gerne angeschaut", wer sieht so etwas schon gerne, leider kenn ich solche Bilder auch zur genüge
Aber außer in Gebieten von denen ich weiß, hier ist es besonders gefährlich, besonders langsam fahren fiele mir jetzt auch nicht wirklich viel Abhilfe ein (außer wieder zu Fuß zu gehen). Der Preis unserer Zivilisation...((
Was nicht heißt daß ich das gut finde!!! Und "sozialadequat", ein "schönes" Wort, klingt natürlich schon etwas zynisch...
Aber sag mal, ganz ungefährlich war das nicht mit dem fotografieren oder?
Nicht ganz zum nachmachen empfohlen!
LG
Martina
Ja, ein leider viel zu häufiges Bild auf unseren Strassen!
Aber sag mal, wenn ich mir den Aufnahmestandpunkt und den Gegenverkehr so betrachte, war das nicht ein wenig riskant? Oder hast Du dann gleich einen Strafzettel wegen Verkehrsgefährdung kassiert?
Grüße
Andreas
@Georg: Völlig sind völlig dacor!
ich verstehe nicht ganz, was Du mit diesem Bild "vermitteln" möchtest...
Ich habe täglich im Beruf mit §42/43 BNatSchG zu tun... und nun finde ich es auch noch in meiner Freizeit hier im Forum wieder
Nun gut... ich persönlich sage dazu:
Ja, das "sozialadäquate Risiko" ist m.E. nicht zu "beanstanden".
Warum? Weil der Gesetzgeber mit dem speziellen Artenschutz im BNatSchG eine Regelung festgelegt hat, die dem Zweck dient, die besonders geschützten Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in einem "günstigen Erhaltungszustand" (sorry, das sind "rechtlichen" Begriffe) zu erhalten, wie es zum Zwecke der Erhaltung der biologischen Vielfalt erforderlich, aber auch unter Beachtung anderer ("sozialadäquater") Bedürfnisse und Interessen, möglich ist.
"Platt" gesagt: Solange es dem Eichhörnchen dennoch "gut" geht, ist das (rechtlich) nicht zu beanstanden, auch wenn ein solches Bild davon durchaus geeignet ist einige Emotionen "aufzuwühlen", so gehört es zum Leben dieser Tiere dazu, die in einer Landschaft überleben müssen, wo sowas passieren kann. Erst wenn sie durch eine neu gebaute Straße in einem Umfang dezimiert werden, dass der begründete Verdacht besteht, das Eichhörnchen wäre in seinem Bestand gefährdet, erlangt es rechtliche Relevanz und ist ins Verhältnis zu anderen Interessen zu setzen und zu werten bzw. bei der Planung so weit es möglich und verhältnismäßig ist, diese zu vermeiden oder zu vermindern. - Sorry, so ist die rechtliche Lage -
Stell Dir die Alternative vor...
Du fährst mit dem Auto und verhältst Dich völlig rechtskonform (nicht zu schnell usw...), Dir springt das Eichhörnchen vor das Auto und Du überfährst es, kannst es nicht verhindern...
500m weiter hält Dich die Polizei an und verpasst Dir einen Strafzettel über 500 Euro, weil Du es "getötet" hast und gegen §42 (1) Nr.1 des BNatSchG verstoßen hast...
Das ist nicht "sozialadäquat", denn es war eine unausweichliche Konsequenz rechtmäßigen Handelns deinerseits... Dafür (und das finde ich ist gut so) DARF man in einem Rechtsstaat nicht belangt werden! Wenn sich ein "irrer Selbstmörder" vor Dein Auto wirft, Du Dich an alle Regeln gehalten hast und es nicht verhindern konntest, musst Du ja auch nicht damit rechnen als "Mörder" im Knast zu landen...
Also Dokumentation dieses vorkommenden Straßentods ist Dir Dein Bild sehr gut gelungen. Ich hätte unten noch einen Streifen weggeschnitten und es ins 3:2-Format gebracht.
Gruß, Thorsten
mach doch mal einen Vorschlag, wie Du Dir eine adäquate juristische Behandlung eines solchen Unfalls (als solches ist er wohl zu betrachten) im Sinne des Naturschutzgesetzes vorstellst.
Dein letzter Satz lässt da nur Spekulationen zu, zu denen ich nicht unbedingt neige.
Gruß aus HH
Georg
R.I.P