Hauptsächlich Zuckmücken ...
| Eingestellt: | 2006-03-08 |
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| MK © | |
| werden von der Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) beim dichten Schwirrflug über der Wasseroberfläche abgegriffen. Ungefähr 1/3 ihres Körpergewichts von etwa 10 g muss eine Fledermaus in der Nacht verdrücken und das ist eine enorme Anzahl an Mücken – nämlich ca. 4000 Stück. Sie werden selten direkt mit dem Maul gegriffen, sondern meist mit den Flügeln oder der Schwanzflughaut gekeschert und sogar die Füße kommen dabei manchmal zum Einsatz. Zu diesem Zweck sind die Füße bei Wasserfledermäusen im Vergleich zu anderen Arten auch recht groß ausgebildet. Daten: Minolta X700; 3,5/50; Lichtschranke; mehrere Blitze; Scan vom Dia - Ausschnitt |
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| Größe | 135.5 kB 1000 x 627 Pixel. |
| Ansichten: | 6 durch Benutzer379 durch Gäste782 im alten Zähler |
| Schlagwörter: | fledermaus flug wasserfledermaus |
| Rubrik Säugetiere: | |
| Serie Wasserfledermaus: |
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Wunderbar . . .
Besonders die Sicht von oben auf die Fledermaus gefällt mir hier. Die voll ausgebreiteten Flügel erwischt man auch nicht oft. Die Spiegelung im Wasser vermittelt sehr Schön die gesamte Szenerie.
Eventuell hätte man es einen Tick dunkler machen können, um die nächtliche Atmosphäre besser rüber zu bringen. Toll gemacht.
@Thorsten - Auch mich würde dieses Thema interessieren, besonders in Hinblick auf die Interpretationsspielräume oder eventuelle Grundsatzurteile.
Gruß Andreas
Ich...
Thorsten.... auch oder besonders im Textforum.
Danke
Lothar
Ergänzung....
STRENG geschützt! Das ist nach Bundesnaturschutzgesetz ein Unterschied. Fledermäuse sind AUCH besonders geschützt. Besonders geschützte Arten darf man nicht töten, verletzen, fangen oder ihre 'Quartiere' zerstören, beschädigen. Das versteht sich beim Fotografieren, finde ich, eigentlich von selbst. Bei streng geschützten Arten wirds kompliziert, hier wird auch das Fotografieren explizit genannt. Für streng geschützte Tiere (wie Fledermäuse) gilt: Man darf sie an/in ihren 'Quartieren' durch Fotografieren nicht stören. Einer Ausnahmegenehmigung zum Fotografieren bedarf es m.E. daher nicht zwangsläufig. Kann aber sein, dass von den zuständigen Naturschutzbehörden gerade bei Fledermäusen dieses sicherhaltshalber generell so gesehen wird. Das ist Interpretationsspielraum.
Besteht Interesse, dass ich das Thema mal genauer z.B. im Text-Forum erläutere? Es ist kompliziert, habe mich damit von 'berufswegen' beschäftigt. Ein 'richtiges' (im Sinne von gesetzmäßiges) Verhalten wäre hoffentlich für alle Natur-Fotografen erstrebenswert! Die Gesetze machen es aber jedem, der sich nicht tage- und wochenlang einliest und jedes Wort 'auf die Goldwaage legt' quasi unmöglich.... So sind sie unsere Gesetze..... und deswegen machen Juristen soviel Geld....
Tolles Foto im übrigen... hätte ich fast vergessen )
Gruß, Thorsten
Aus Erfahrung kann
Viele Grüße,
Marko
Augen? ... Keine Ahnung aber...
Interessante Flugstudie - selten gesehen!
Ich...
Kann mir das jemand erklären?
Gruß
Lothar