Rotbauchunke, gut getarnt, ...
Eingestellt: | 2010-05-04 |
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WS © | |
...am 29.4. dieses Jahres in der Lewitz. Im Gegensatz zu diesem kleinen Tierchen war der Fotograf nicht gut getarnt sondern lag mit dem 5ooer + Zwischenringen flach auf dem Bauch und ( für Menschen ) gut sichtbar am Uferrand, als er hinter sich eine männliche Stimme hören musste. Die war von geringerem Wohllaut als Unkengeläut und fragte barsch, ob der Liegende eine Sondergenehmigung besäße, hier zu fotografieren. Ein Mann vom Staatlichen Amt für Umwelt und Natur ( STAUN). Der Vorgang spielte sich nicht in einem durch Schilder oder Hinweise gekennzeichneten Schutzgebiet sondern neben einem von Wanderern oft begangenen Weg neben einem Schilf- und Wiesentümpel ab. Bislang war dem Fotografen unbekannt, dass auch für Unkenbilder eine Genehmigung von entsprechender Stelle einzuholen wäre. Es war der 29. und nicht der 1. 4 ! Das Foto sei dennoch gezeigt, zumal in der "Tarnbedeckung" sehr schön Fangkapseln des Wasserschlauchs zu erkennen sind. |
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Technik: | 40D/ Canon 4/5oo + ZWR / Bl. 8 / 1/125 /ISO 200 / Stativ, Bodenlage, Ausl. |
Natur: | Naturdokument ? |
Größe | 332.5 kB 999 x 643 Pixel. |
Ansichten: | 6 durch Benutzer324 durch Gäste531 im alten Zähler |
Schlagwörter: | rotbauchunke lewitz mecklenburg |
Rubrik Amphibien und Reptilien: |
auf den bereits abgefahrenen Zug noch aufzuspringen werde ich meiden,und enthalte
mich in dieser Angelegenheit.
Vielmehr erfreu ich mich an dieser herrlichen Naturkulisse,der Unke inmitten dieses Wiesentümpels mit aufgeblähten Kehlsack und der sonst vortrefflichen Wiedergabe.
Beste Grüße
Marcus
klasse erwischt!
Ist immer erschreckend wie viele bei Ämtern beschäftigte Personen ihre eigenen Gesetzte nicht kennen. Ich habe so etwas auch gehört aus Thüringen, wo ULBs der Meinung sind man bräuchte eine Genehmigung zum Libellen fotografieren. In Brandenburg ist man der Meinung man bräuchte eine Genehmigung zum fotografieren der extrem seltenen Smaragdeidechse. Ein kurzer Bilck in Bundesnaturschutzgesetz reicht da oft, um das aufzuklären.
LG
Sebastian
Es ist so, dass es das Bundesnaturschutzgesetz für den Bund gibt und das es abweichende Gesetztestexte für die Länder gibt oder gab und ich erinnere mich recht gut, dass der Gesetzestext für Baden-Württemberg ein Fotografieverbot für geschützte Arten hatte. Ich muss das aber noch mal zu Hause nachschauen, da ich das hier nicht auf dem Rechner habe. Ich weiß im Moment auch nicht, wie die Bestimmungen sind, seit das neue Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten ist, da scheint sich in Bezug auf die FFH-Richtlinie zumindest einiges getan zu haben. Eigentlich shame on me, dass ich es noch nicht gelesen habe.
Ich hatte diesbezüglich (Fotografie) auch einige Gespräche mit Mitarbeitern der Naturschutzbehörden, da ich Kartierungsarbeiten auch mit Fotos untermauere und natürlich auch um die streng geschützten Arten nicht herumkomme.
Ich denke aber jeder Naturfotograf sollte sich bewusst darüber sein, dass man den Tieren keinen Schaden zufügen sollte, sie nicht aus ihrem Lebensraum entfernen und den Lebensraum auch nicht zerstören (sprich alles platt trampeln) sollte. Gebiete mit besonderen Schutzbestimmungen (NSGs und FFH-Gebiete) hat man ohne Genehmigung nicht zu betreten.
Wenn's um streng geschützte Arten geht fällt meistens aber alles auseinander, sobald viel Geld ins Spiel kommt (sprich öffentliche Interessen verfolgt werden), von daher finde ich es albern, wenn man ein Fotografieverbot für streng geschützte Arten in Pfützen am Wegesnrand an für die Öffentlichkeit frei zugänglichen Stellen ausspricht. Da gäbe es meiner Meinung nach wichtigere Dinge, denn die Pfützen haben meistens schlimmers zu befürchten, wenn landwirtschafliche genutze Fahrzeuge durchfahren, Radfahrer durchfahren oder Kinder drin herumspringen und Tiere entnehmen und an ungeeigneten Stellen freilassen.
Ich erlebe es auch oft genug, dass sich Spaziergänger bei uns an eine Gelbbauchunkenpfütze stellen und darüber diskutieren, wie gut die sich im eigenen Gartenteich machen würden und ich kläre dann erst einmal auf, was es bedeutet eine streng geschützte Art aus dem Lebensraum zu entnehmen.
Zum Bild: Insgesamt eine durchaus schöne Aufnahme, die mir gefällt, auch wenn ich einiges zu kriteln hätte. Es könnte ein Tick mehr Schärfe im Kopfbereich sein, die Unke wirkt einen Tick zu mittig und unten hätte ich wahrscheinlich mehr geschnitten und nach links mehr Raum gelassen.
Die Pose mit der aufgeblähten Schallblase und der versteckten Lage unter der Vegetation gefällt mir hingegen sehr gut. Sicher ein schönes Erlebnis gewesen.
für meinen Geschmack dein bisher bestes RBU-Bild, welches mir vor allem wegem der Tarnbedeckung und der Perspektive gefällt. Da kann man nur den Hut ziehen, dein Einsatz ist wirklich aller Ehren wert und liefert dann solche Aufnahme.
Prima!
Viele Grüße
Oli
was will man da noch sagen? Das ist ein Top-Foto. Vielleicht lediglich etwas zu mittig angeordnet, aber sonst ohne jeden Makel.
Hallo,
was will man da noch sagen? Das ist ein Top-Foto. Vielleicht lediglich etwas zu mittig angeordnet, aber sonst ohne jeden Makel.
Zur Behördenbegegnung: Es ist immer wieder erstaunlich, wie kriminell die Handlung "Naturfotografie" zwischenzeitlich eingestuft wird. Im Prinzip darf man das Haus schon nicht mehr mit dem Tele verlassen, denn das Bundesjagdgesetz tritt ja auch noch hinzu.
Wir haben hier einen relativ bekannten Rotbauchunkenteich in der Nähe. Der Teich ist sehr groß, kein Tümpelchen, eher mind. 3 ha groß und gut mit Unken befüllt. Beobachten? Fotografieren? Ausgeschlossen! Keine Möglichkeit legal heranzukommen, überall Benjesshecken, Zäune und Verbotsschilder. Eine tolle Aussichtplattform gibt’s aber, etwa 5m hoch, ganz super zur Beobachtung von Rotbauchunken! An einer Seite hat der NABU einen ca. 50m langen Krötenzaun errichtet, um, so das Hinweisschild, die Zuwanderung der Unken und sonstiger Amphibien zu registrieren und katalogisieren und um die Statistiken zu füllen. Alle 10-15m steht ein Fangeimer. Natürlich wird jeden Tag geleert, fragt sich nur, wer schneller ist, die Störche und Reiher oder die NABU-Mitarbeiter. Wie lautete doch gleich die gesetzliche Regelung? "verboten ... lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen ..." Die Unken sind sich natürlich darüber im klaren, dass das Gesetz und der besonders privilegierte Naturschutz ihnen nachstellt, sie fängt ... ihnen also nichts geschehen kann. So liegen sie dann auch gaaanz entspannt im Eimer, bis der Storch kommt ...
Fragt sich, ob die Unke das weiss und der geschützte Greif/Eule .... dann tauchen Bilder im Netz auf, von Privilegierten, also Leuten „hinter dem Zaun“ oder „Artenverstehern“, die das dürfen.
Eine komische Welt ist das, geregelt werden muss oder besser – gelenkt. Ich hab schon erlebt, dass mich im Rotwildschutz- und -forschungsgebiet?!? (das sind doch angeblich DIE Megaschädlinge der Forstwirtschaft?) Naturschützer mit dem Jeep quer durch die Natur verfolgt haben. Das Rotwild wusste, als der Beschützer durch ihr Gebiet raste, sofort: „Keine Gefahr. Das ist nur unser Beschützer!“ und flüchtete in wilder Panik von den Äsungsflächen.
Ich habe auch kein Patentrezept. Mich stört allerdings, dass man sich nicht mehr frei bewegen kann, ohne direkt gegen irgend ein Gesetz zu verstossen ... dann gibt’s eben noch die mit den Sonderrechten ...
Uwe Harbig
(1) Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören
(2) Es ist ferner verboten,
1. Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten...
Man sollte sich damit im klaren sein, dass es auch nicht ganz astrein ist, wenn man bestimmte Amphibien oder Insekten umsetzt. Diese Tiere können ihren Unmut nicht immer ausdrücken. Man sollte sicherlich nicht zu kleinkariert sein, aber eine gewisse Sensibilisierung täte uns Fotografen manchmal ganz gut. So manches Naturfoto hat wenn wir ehrlich sind nur noch wenig mit Natur zu tun...
Jetzt aber zu deinem Bild Wolf (entschuldige für den Exkurs):
Eine schöne Rotbauchunke die du uns zeigst. Interessant finde ich immer wieder wie extrem unterschiedlich die Bauchfarbe sein kann - hier ist es wohl eher eine Orangebauchunke. So sah ich sie auch in Mecklenburg beim Kartieren gemeinsam mit der GNU (Gesellschaft für Naturschutz und Umwelt / Kratzeburg) im Jahr 2008 in Feldberg (MV).
Mir ist bis jetzt noch kein schönes Bild gelungen, den Ruf der schönen Unken habe ich aber noch im Ohr
LG
Kevin
Mir war klar, dass du die Gesetzte kennst. Das Sensibilisieren war nicht auf dich gemünzt, ich dachte dabei an keinen Bestimmten. Ich kenn deine Verdienste im Naturschutz und in der Vermittlung unserer heimischen Natur.
Deinen Ärger über unwissende Theoretiker kann ich gut verstehen. Ein guter Freund von mir (Direktor eines Naturparks) hat einen schönen Begriff für solche Leute: Schnittchen-fressende Sesselfurzer )
Wie dem auch sei, setzen wir unsere Fotos für den Naturschutz ein - auf dass wirklich Verstöße in der Natur weniger werden (Sei es am kleinen Unkenteich oder im Pazifik über einer gesunkenen Bohrinsel)...
Mit liebem Gruß
Kevin
LG,
Pascale
Übrigens hätte ich fast schon eine Vermisstenanzeige nach dir aufgegeben.
LG,
Pascale
LG,
Pascale
In einem Gelbbauchunkengebiet ist mir letztes jahr ähnliches passiert. Zwei herren vom ministerium karlsruhe fragten mich, was ich denn dort
mit meiner Kamera zu suchen hätte. Nach kurzem Hin-, und Her und etwas Ausloterei, kamen wir fachlich sehr angeregt und angenehm ins gespräch.
Nachdem ich ihnen diverse Bilder auf meinem Kameradisplay zeigte, tauschten wir schlussendlich sogar unsere Visitenkarten aus. Ich fand diese
begegnung wirklich sehr angenehm und hatte auch verständnis für die anfängliche skepsis der herren. Es geht auch mit gegenseitigen respekt und
verständnis.
Deine Aufnahme gefällt mir sehr. Es steckt ordentlich leben drin. Erstaunlich finde ich die ausgeprägte gelbfärbung der rotbauchunke. Dass es
ein hohe farbvariablität bei allen heimischen bombinas gibt, ist mir bekannt
lg
Markus
gefällt mir sehr gut Deine rufende Rotbauchunke, man sieht ja daran, dass sie nicht gestört war; dann aber vielleicht von dem Behördenmensch...
Laut § 44 Abs. 1 BNatSchG n.F. ist eine Störung dann verboten, wenn sich der Erhaltunsgzsutand der lokalen Population verschlechtert. Im alten BNatSchG waren Störungen streng und europarechtlich geschützter Arten (Individuen) grundsätzlich verboten; die Rotbauchunke ist ja eine Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie. So das juristische Fachchinesisch. Letztendlich heißt das, dass man bei solch gefährdeten Arten besonders vorsichtig sein muss (die Landwirte allerdings bereits wesentlich weniger, das ist aber ein anderes Kapitel...); die Eigenverantwortung der Fotografen ist einfach gefragt, was wie ich glaube bei über 90% der Fall ist. Wollte damit nur sagen, dass es natürlich keinen Freibrief fürs Stören gibt.
Schöne Grüße von Axel
Und vor allem FALSCH!