Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) beim Ausflug aus dem Tagschlafquartier, KD (da Lichtschranke)
© Marko König
Eingestellt: | 2006-01-06 |
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Sie werden auch Handflatterer genannt, denn Ihre Flugorgane sind nichts anderes als umgebildete Hände. Besonders die Mittelhandknochen – also das was bei uns im wesentlichen die Handfläche bildet – sind extrem verlängert. Nur der Daumen ist sehr kurz ausgebildet und dient mit einer Kralle ausgestattet nach dem Landen zur Fortbewegung und zum Festhalten am Untergrund. Zwischen den Fingern, den Armen, dem Körper, den Beinen und den Schwanzwirbeln ist eine hauchdünne Flughaut aufgespannt, die mit vielen Sehnen, Bändern und Blutgefäßen durchzogen ist und von den Fledermäusen regelmäßig und intensiv gepflegt wird. Dazu befinden sich im Schnauzenbereich Drüsen, durch die die Tiere eine ölhaltige Flüssigkeit ausscheiden und die Flughaut einfetten. Bei dem abgebildeten Tier handelt es sich um eine Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) – eine typische Waldbewohnende Fledermausart, die ihre Sommerquartiere in der Regel in Baumhöhlen bezieht. Hier hat sie gewissermaßen als Ersatzquartier einen Nistkasten ausgewählt und ist in der späten Dämmerung gerade beim Ausfliegen. Daten: Minolta X700; 2,8/35; Stativ; Blitze; Lichtschranke Da Fledermäuse zu den besonders geschützten Arten zählen, benötigt man insbesondere bei Aufnahmen in oder am Quartier eine Ausnahmegenehmigung. |
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Größe | 176.4 kB 1000 x 670 Pixel. |
Ansichten: | 16 durch Benutzer494 durch Gäste1198 im alten Zähler |
Schlagwörter: | bechsteinfledermaus fledermaus microchiroptera myotis nachttier |
Rubrik Säugetiere: | |
Serie Bechsteinfledermäuse: |
im 'Grenzbereich' zum ND! Für mich eher letzteres, denn durch die Lichtschranke und den Blitz hast Du am Motiv überhaupt nix 'verändert'. 'Kontrolliert' ist die Aufnahme natürlich schon, aber das ist jede, denn wir 'kontollieren', wann und wie ein Foto entsteht!
Ein beeindruckendes Foto! Besonders schön die Struktur der Flughäute! Rein technisch sind für mich maximal kleine Mängel zu sehen, die mich hier nicht zur Vergabe von 4* veranlassen.
Fotos der 'Weltöffentlichkeit' zu zeigen, die man 'streng genommen' nur mit Ausnahmegenehmigung machen 'darf', finde ich ebenfalls in die Richtung 'grenzwertig'... Mit der Nennung des Sachverhalts in der Beschreibung ist es aber für mich völlig i.O., da für mich ein 'Blitzfoto' außerhalb der Feldermaushöhle wahrlich kaum ein 'Schaden an der Natur' angerichten vermag, sie hats vielleicht gar nicht mitbekommen. Aber wie gesagt, wir befinden uns hiermit im 'Grenzbereich' (zumindest nach bundesdeutschem und EU-Recht). Bei z.B. Nestfotos gleichzeitig streng geschützter und 'empfindlicher' Arten, wie z.B. Kranich, Eisvogel usw. hört für mich aber 'der Spaß auf', auch mit Ausnahmegenehmigung!
Das Feld der nach Gesetz streng geschützten Arten, bei denen das 'Stören' (was auch immer das genau sein mag) der Nist-, Brut- und Zufluchtsstätten durch Fotografieren verboten ist, ist sehr weit! Bei Kranich und Eisvogel (und vielleicht auch bei Fledermäusen, die auch dazu gehören), mag es noch vergleichsweise ersichtlich sein. Wann 'störe' ich aber einen Weißstorch (auch streng geschützt) durch Fotografieren am Nest??? - Schwieriges Thema, sollten sich aber alle (zumindest EU-)Fotografen mal mit befassen, denke ich. Es isnd zwar nach Gesetz 'nur' Ordnungswidrigkeiten', aber eine Achtung der Natur (auch über Gesetzestexte hinaus) finde ich eine zwingend notwendige 'Grundeinstellung' jedes Naturfotografen.... (@Autor des Bildes: Es sind ALLGEMEINE Gedanken, Du bist mit DIESEM Bild nicht gemeint!)
Ein beeindruckendes Foto! Besonders schön die Struktur der Flughäute! Rein technisch sind für mich maximal kleine Mängel zu sehen, die mich hier nicht zur Vergabe von 4* veranlassen.
Fotos der 'Weltöffentlichkeit' zu zeigen, die man 'streng genommen' nur mit Ausnahmegenehmigung machen 'darf', finde ich ebenfalls in die Richtung 'grenzwertig'... Mit der Nennung des Sachverhalts in der Beschreibung ist es aber für mich völlig i.O., da für mich ein 'Blitzfoto' außerhalb der Feldermaushöhle wahrlich kaum ein 'Schaden an der Natur' angerichten vermag, sie hats vielleicht gar nicht mitbekommen. Aber wie gesagt, wir befinden uns hiermit im 'Grenzbereich' (zumindest nach bundesdeutschem und EU-Recht). Bei z.B. Nestfotos gleichzeitig streng geschützter und 'empfindlicher' Arten, wie z.B. Kranich, Eisvogel usw. hört für mich aber 'der Spaß auf', auch mit Ausnahmegenehmigung!
Das Feld der nach Gesetz streng geschützten Arten, bei denen das 'Stören' (was auch immer das genau sein mag) der Nist-, Brut- und Zufluchtsstätten durch Fotografieren verboten ist, ist sehr weit! Bei Kranich und Eisvogel (und vielleicht auch bei Fledermäusen, die auch dazu gehören), mag es noch vergleichsweise ersichtlich sein. Wann 'störe' ich aber einen Weißstorch (auch streng geschützt) durch Fotografieren am Nest??? - Schwieriges Thema, sollten sich aber alle (zumindest EU-)Fotografen mal mit befassen, denke ich. Es isnd zwar nach Gesetz 'nur' Ordnungswidrigkeiten', aber eine Achtung der Natur (auch über Gesetzestexte hinaus) finde ich eine zwingend notwendige 'Grundeinstellung' jedes Naturfotografen.... (@Autor des Bildes: Es sind ALLGEMEINE Gedanken, Du bist mit DIESEM Bild nicht gemeint!)
Wusste gar nicht, dass die Mittelhandknochen verlängert sind. Bisher dachte ich, es wären die Fingerkochen... (völlig unwichtig, hab mich nur gewundert).
Nach langem Text das Wichtigste: Ein sehr schönes Foto!
Gruß, Thorsten