Hallo liebe Forums-Teilnehmerinnen u. -Teilnehmer, einer Freundin ist heute meine D7100 mit angeschlossenem Nikkor 200-500 heruntergefallen. Dige Fallhoehe betrug ca. 1.50 Meter. Die Sonnenblende ist hinueber u. im Sucher ist kein scharfes Bild mehr zu sehen (weder Auto- noch manueller Fokus) ueber den Liveview allerdings schon (AF u. MF). Ich gehe davon aus, dass die Haftpflicht der Freundin fuer den Schaden aufkommt. Da mir so etwas aber noch nie passiert ist, weiss ich nicht, wie ich jetzt am besten vorgehen soll u. hoffe, dass ihr mir Rat geben koennt. - Kann die Kamera bzw. das Objektiev evtl. repariert werden? Wo kann ich die beiden Sachen am besten einschicken? - Reicht im Falle einer Reperatur die Rechnung der Werkstatt fuer die Versicherung? - Muss ein Gutachten ausgestellt werden, falls eine Reperatur nicht moeglich ist? Hattet ihr sowas schon mal? Und wisst ihr, ob dann der Neu- oder Verkaufswert erstattet wird? Schade, dass der Urlaub naechste Woche ohne Kamera stattfinden wird. Allerdings bin ich schon gespannt auf eure Antworten. Netter Gruss |
blöde Sache die euch passiert ist. Ob die Versicherung zahlt, steht eigentlich in den Versicherungsbedingungen drin. In DE sind solche Schäden "bei Bekannten" oft, aber nicht immer, ausgeschlossen. Das kann natürlich in NL gänzlich anders sein.
Aber du hast wahrscheinlich ein gänzlich anders Problem: Deine D7100 ist nur noch ca. 400€ Wert. Aus deiner Fehlerbeschreibung (und eigener leidvoller Erfahrung) befürchte ich, dass das ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Eine ähnliche Reparatur an meiner D500 hat mich 700€ gekostet.
Auch möchte ich dir/euch dringend raten der Versicherung gegenüber "halbwegs" ehrlich zu bleiben. Die bearbeiten solche Sachen jeden Tag und haben entsprechend die Erfahrung.
Schönes Wochenende noch,
Alexei
ein wichtiger Tipp. Deine Freundin darf auf keinen Fall angeben, dass die Kamera geliehen wurde. In der Regel ist die Versicherung dann raus, es sei denn, deine Freundin ist auch für privat geliehene Sachen versichert. Das ist aber meist nicht der Fall. Sie muss sie sich einfach ohne dein Wissen genommen hsben.
HG Helge
Sie ist uebrigens Niederlaenderin u. in der Niederlande versichert. Womoeglich weichen die Bedingungen hier ab.
"Fallhöhe ca 1,50 Meter!"
Da würde mich als Versicherungs-Fuzzy interessieren, was Du für ein Auto fährst mit einer 1,50 Meter hohen Rücksitzbank.
Meine Antwort: Nein! Kann sie so nicht angeben.
2. Antwort: Ja, kann sie angeben, aber mit 60 cm Fallhöhe! Die reichen für nen Schaden.
Nur, wenn man deinen Namen im INet sucht, findet man das hier. Löschen, oder die Sache ist gelaufen.
ich werde diesen Beitrag hier nicht löschen. Ihr unterstellt beide, dass das von mir beschriebene Szenario erfunden ist u. ich würde Euch bitten, eure voreiligen Schlüsse noch einmal zu überdenken. Die Kamera lag auf einer mit Taschen befüllten Rückbank oben auf den Taschen. Beim Herausziehen einer Tasche ist die Kamera heruntergefallen. Das kann von mehreren Personen bezeugt werden.
Ciao
Hanno
das wäre eine Möglichkeit, aber mehr sollte man jetzt in der Öffentlichkeit nicht kundtun.
Lasst euch was einfallen, viele Wege führen nach Rom
VG Helge
Viele Gruesse
Hanno
Wenn das ein Versicherungsfall ist, vielleicht übernimmt die Versicherung ja die Kosten für Leihequipment? Wäre ja mal ein Anruf...
Viele Grüße
Rolf
Das hatte ich zu Beginn meine "Fotolaufbahn".
Dachte natürlich, dass die unscharfen Bilder an meinem "Können" liegen.
Da es mein eigener Unfall war zögerte ich damals mit der Reparatur.
Erst ein Jahr später lies ich die Kamera testen und dann auch reparieren.
Die Kosten gingen da natürlich auf mich.
Du solltest da Glück haben, wenn deine Freundin versichert ist.
Schnelles Melden bei der Vericherung hilft event. auch !
Wünsch dir viel Glück.
Gruß Jürgen
mußt Du nachfragen beim Nikon Service, Düsseldorf, Tiefenbroicherweg (Nähe Flughafen).
Viel Erfolg
Achim Kostrzewa