
Eingestellt: | 2013-04-03 |
---|---|
Aufgenommen: | 2013-03-27 |
AK © Anne-Marie Kölbach | |
... wird angenommen. Die Situation auf einem der Kölner Seen hatte ich im vorigen Jahr beschrieben Nestbau-Versuch. Dort wurde während der Sanierung alles Grün im Wasser entfernt, so dass die Haubentaucher vergeblich versuchten ein Nest zu bauen. Also beschloss ich, ihnen zu helfen, und wir (AK Ornithologie NABU Köln) bestellten zwei Nisthilfen, die ich bei ziemlich kühlen Temperaturen dann im Weiher befestigte. Hier sitzt das Weibchen nach einer Paarung ganz stolz auf dem Nest. Ich hoffe, dass es in diesem Jahr mit der Brut klappt. Liebe Grüße Anne-Marie |
|
Technik: | Canon 7D, 500mm, 1/197 sec, F 8, ISO 250, Bodennah + Winkelsucher |
Natur: | Beeinflußte Natur ? |
Größe | 494.8 kB 1200 x 800 Pixel. |
Platzierungen: |
Beste Tophit-Platzierung: 13 Zeigen
|
Ansichten: | 13 durch Benutzer290 durch Gäste650 im alten Zähler |
Schlagwörter: | podiceps cristatus lappentaucher haubentaucher kunstnest |
Rubrik Vögel: | |
Serie Nesthilfe: |
Deine Aufnahme gefällt mir sehr durch die Schärfe, das feine Licht und die tolle Perspektive!
Ich gratuliere dir Anne-Marie!
Viele Grüsse, Max
tolle Idee, tolle Szene.
Ich war gerade am Wochenende an einem See in Heppenheim (Hessische Bergstrasse) um Haubentaucher zu fotografieren und habe auch einen Haubentaucher auf einem (natürlichem), aber leider schwer einsehbarem, Nest entdeckt. Später habe ich erfahren, dass die Stadt angeblich jedes Jahr die Eier der Haubentaucher entfernen, um die Geburtenrate zu kontrollieren....
Irgendwie unglaublich.
Viele Grüße
Peter
Später habe ich erfahren, dass die Stadt angeblich jedes Jahr die Eier der Haubentaucher entfernen, um die Geburtenrate zu kontrollieren....Wenn das wirklich so ist, macht sich die Stadt strafbar. Im Bundesnaturschutzgesetz § 44 steht unter anderem:
Es ist verboten,
1. wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören...
Der Haubentaucher fällt unter die besonders geschützten Arten gem. § 10 Abs. 2 Nr. 10 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Ich hatte mich auch mit einer Beschwerde voriges Jahr an das zuständige Grünflächen-Amt gewandt (das war ein Vorschlag von Rainer Deible), mit dem Ergebnis, dass ich Nisthilfen dort in den See einsetzen könnte.
Danke für deinen Kommentar und
liebe Grüße
Anne-Marie
Gratuliere dir herzlich zu diesem fantastische Bild! Technisch für mein Dafürhalten einfach lupenrein! Gestalterisch könnte ich mir nen kleinen Kameraschwenk nach links vorstellen. - Geschmackssache!
liebe Grüße
Charly
danke, für deinen netten Kommentar. Weiter links schwamm das Männchen ganz nah, es wäre nur angeschnitten aufs Bild gekommen.
Liebe Grüße
Anne-Marie
Danke für deine Antwort und liebe Grüße
Charly
Gratulation zu diesen fantastischen Bild.
L.G.
franz
wunderschöne Aufnahme in bester Qualität.
Gruß Michael
LG
Heinz
LG
Pascale