Eingestellt: | 2021-05-22 |
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Aufgenommen: | 2021-05-19 |
AS © | |
in die Kinderstube der Bussarde. |
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Technik: | NIKON, 1/250s, F/7.1, ISO 2500, 560mm, M |
Fotografischer Anspruch: | Dokumentarisch ? |
Größe | 535.3 kB 1000 x 667 Pixel. |
Platzierungen: |
Beste Tophit-Platzierung: 17 Zu den Tophits
Bild der Woche [2021-05-24] |
Ansichten: | 209 durch Benutzer739 durch Gäste |
Schlagwörter: | maeusebussard |
Rubrik Vögel: |
es gibt einmal die gesetzliche und zum anderen die naturethische Seite der Tierfotografie, ich sehe da keinen Unterschied zwischen Nest- oder sonstiger Wildlifefotografie.
Ersteres läßt sich schnell beantworten. Es ist verboten Tiere nachhaltig zu stören, will sagen, dass man ihr natürliches Verhalten zum Schaden ihrer selbst verändert. Dies gilt natürlich besonders für den Bereich der Fortpflanzung. Nestfotografie ist so nicht verboten, so es den Protagonisten nicht über die Maßen stört.
Die ethische Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Was ist eine zumutbare Störung?
Ich sitze nun genau 21 Tage täglich vier bis sechs Stunden bei den Bussarden. Die Fotos dokumentieren ihr normales Verhalten. Ich fotografiere lautlos und unsichtbar. Im Vergleich zum natürlichen Streß durch Fahrzeuggeräusche, Krähen, landwirtschaftliche Aktivitäten etc. sind meine Störungen marginal.
Die Realisierung solcher Fotoprojekte ist derart aufwändig, dass es wohl kaum Nachahmer gibt, und doch sehe ich hier das größte Problem solcher Dokumente.
Was nun rechtfertigt solche Fotos denn überhaupt könnte man sich natürlich fragen.
Ich denke, wir haben ein Recht, die Natur zu beobachten, sie zu erleben, sind wir doch ein Teil von ihr und können durch sie viel für uns selbst lernen. Solche Dokumente nützen den Tieren über ihre Faszination, denn nur wer die Natur zu schätzen weiß, wird sie auch schützen.
Ja, und dann ist da natürlich die persönliche Herausforderung, dabei zu sein ohne zu stören, ganz nah.
Für mich wird die Achtung jeden Tag größer, oder sollte ich Demut sagen?
Grüße
Andreas
ist es ja so (schon immer gewesen) das Greifvögel unter das Bundesjagdgesetz
(§ 2 Tierarten) fallen, Eulen aber nicht.
So ist Aufsuchen, Fotografieren etc. bei Greifvögeln verboten (§ 19a Beunruhigen von Wild).
Wir haben viele Jahre vergeblich versucht, die Greifvögel aus dem Jagdgesetz herauszubekommen, damit man keinesfalls mehr auf sie schießen darf. Das ist nicht gelungen. Zu viele Politiker sind auch Jäger .
Fotografiern wie hier gezeigt, darf man an sich nur auf umfriedetem Privatgrund oder im "befriedeten Bezirk", mit Genehmigung des Grundbesitzers oder Jagdpächters.
Soweit die immer noch aktuelle Rechtslage.
Diese Fotoserie wäre für jedes Buch über "den Bussard" bestens geeignet. Aktuellstes ist von meinem Freund Bob Kenward (2020, Mitarbeit Sean Walls) The Common Buzzard T&AD Poyser, London
VG
Achim Kostrzewa
die Skepsis ist immer berechtigt bei Nestfotografie. Wenn die Bilder jedoch derart entspannte Tiere bei absolut natürlichem Verhalten zeigen, ergibt sich daraus schon die Schlussfolgerung, dass der Fotograf definitiv nicht gestört hat.
Weiterhin ist das Bundesnaturschutzgesetz überarbeitet worden. Von wann dein Zitat ist, weiß ich nicht. Aktuell findest du in dem Paragraphendie Worte "fotografieren" und "filmen" nicht mehr.
Unter §44 1) 2. findest du nun folgende Wortwahl:
"Es ist verboten wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert"
Da das jeweilige Landesrecht das Bundesnaturschutzgesetz ergänzen kann, muss man zur genaueren Gesetzeslage wissen, in welchem Bundesland die Fotos gemacht wurden und wie dort das Landesrecht aussieht. Meines Wissens nach hat NUR NOCH Rheinland-Pfalz im Landesrecht ausdrücklich drin stehen, dass das Fotografieren und Filmen verboten ist. Alle anderen Bundesländer haben meines Wissens nach inzwischen eingesehen, dass so absolute Verbote sinnfrei sind
Und die im Bundesnaturschutzgesetz genutzte Formulierung, dass die Störung den Erhaltungszustand der Art verschlechtern muss, um als rechtswidrig eingestuft zu werden, bedeutet, die Tiere müssten die Brut aufgegeben haben und somit zu Todesfällen geführt haben.
Selbstverständlich wäre das natürlich der Worst-Cast, also der Schlimmste einzutreffende Fall, von dem ich hoffe, dass vorher jeder verantwortungsvolle Fotograf gesehen hat, dass er die Tiere stört und dann rücksichtsvoll seine Sachen gepackt und gegangen ist.
Viele Grüße und willkommen zurück im Forum nach deiner langen Pause,
Simone
VG
Pascale
Glückwunsch zum Bild der Woche und zum Bild des Tages. Wirklich beindruckende Fotos. Ich kenne auch einige Bussardhorste aber überall sind Zweige davor oder keinerlei Blick ins Geschehen möglich. Du hast da etwas Seltenes sehr schön dokumentiert.
Gruß
Theo
BdW und BdT hier.
es sind aber auch tolle Einblicke !!
Gruss Eric
deshalb war die Freude eben um so größer über das BdW.
Herzlichen Glückwunsch
Thomas
So kann man die Menschen für Natur begeistern.
Gruß Folkert
eine wunderschöne Aufnahme ist Dir da gelungen.
Gruß
Thomas
beeindruckende Aufnahmen!
In diesem Jahr haben es die Jungtiere wegen der feuchtkalten Witterung sicher besonders schwer, auch wenn die Alten sich alle Mühe geben.
LG von Antje
LG Marion
LG Erwin
deine ganze Serie von der Bussard-Familie ist wunderbar.
Sie so nah zu sehen ist etwas ganz Besonderes!
Viele Grüße
Anne-Marie
VG, Eberhard
Viele Grüße,
Marko