Bläuling bei der Arbeit
© Karsten Birk
| Eingestellt: | 2017-07-27 |
|---|---|
| Aufgenommen: | 2017-06-01 |
| KB © | |
| Hallo, diesen Bläuling (Hauhechel-/Polyommatus icarus) konnte ich eine Zeit lang beobachten wie er gezielt Blüten anflog und wohl Eier ablegte. Leider glaube ich nicht das es was brachte, da kurz darauf eine große Herde "Galloway" dort hin gebracht wurde. Die Antwort des Zuständigen vom Kreis auf meine Frage, warum so früh (Anfang Juni) beweidet wird: Hier gibt's keine Bodenbrüter - dann ist das egal! Grüße |
|
| Technik: | Brennweite 100mm, entsprechend 100mm Kleinbild 1/400 Sekunden, F/10, ISO 640 Belichtungsautomatik, automatischer Weißabgleich, Freihand PENTAX K-1 smc PENTAX-D FA MACRO 100mm F2.8 WR |
| Größe | 138.5 kB 1300 x 975 Pixel. |
| Ansichten: | 45 durch Benutzer245 durch Gäste |
| Schlagwörter: | blaeuling hauhechel untermosel winningen |
| Rubrik Wirbellose: | |
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Re: Bläuling bei der Arbeit
2017-07-29
André Zwick
Hallo Karsten
Wunderschön hast du diesen Bläuling festgehalten .
Deine Geschichte ist auch die meine .
Wir sollten uns zusammen schließen und etwas dagegen unternehmen , gegen die Gleichgültigkeit und Interessenlosigkeit .
VLG André
Wunderschön hast du diesen Bläuling festgehalten .
Deine Geschichte ist auch die meine .
Wir sollten uns zusammen schließen und etwas dagegen unternehmen , gegen die Gleichgültigkeit und Interessenlosigkeit .
VLG André
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Re: Bläuling bei der Arbeit
2017-07-27
Peter Schmidt 2
Tja Karsten,
das ist unser tolles Naturschutzgesetz.
Die Rinder dort zu weiden, ist nicht verboten, hättest du aber das Ei mitgenommen, hättest du dich strafbar gemacht.
Ein weiteres (un)schönes Beispiel ist die Schwalbenschwanzraupe im Garten.
Wenn die dir deinen Fenchel wegfrisst, darfst du sie auf den Komposthaufen befördern und unter kiloweise Gartenabfällen begraben.
Sie in die Wohnung zu nehmen und unter deiner Obhut aufziehen ist dagegen verboten.
Manche Gesetze sind einfach nur zum Kopfschütteln...
VG
Peter
das ist unser tolles Naturschutzgesetz.
Die Rinder dort zu weiden, ist nicht verboten, hättest du aber das Ei mitgenommen, hättest du dich strafbar gemacht.
Ein weiteres (un)schönes Beispiel ist die Schwalbenschwanzraupe im Garten.
Wenn die dir deinen Fenchel wegfrisst, darfst du sie auf den Komposthaufen befördern und unter kiloweise Gartenabfällen begraben.
Sie in die Wohnung zu nehmen und unter deiner Obhut aufziehen ist dagegen verboten.
Manche Gesetze sind einfach nur zum Kopfschütteln...
VG
Peter