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Sozialadäquates Ableben ??
In Anlehnung an die überfahrene Schleiereule von mir ein überfahrenes Eichhörnchen. Die offizielle Erläuterung zu unserem brandneuen Bundesnaturschutzgesetz sagt dazu, dass der unabwendbare Unfalltod (an Straßen) geschützter Arten nicht als Verbotstatbestand des Tötens gem. § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zu betrachten ist, da solches als sozialadäquates Risiko einzustufen ist. Aber ich ahnte ja schon seit langem, dass wir von solchen mit unangenehmem Zynismus regiert bzw. beherrscht werden ...

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