Hier im Forum scheint ein großes Maß an Unkenntnis über die Verschiedenen Gesetzgebungen für Natur und Artenschutz zu existieren. Siehe Diskussion Kuckuck und Turmfalke. Hier nur mal zum Stichwort jagdbares Wild : Glücklicherweise stehen die meisten dort genannten Arten auch per Jagdgesetz unter ganzjähriger Schonzeit. Wir versuchen aber schon seit den 1970er Jahren die Greifvögel aus dem Jagdrecht zu bekommen, bislang ergebnislos! VG |
- Meines Wissens - unterliegen die Greife nur dem Jagdrecht (mit ganzjähriger Schonzeit) weil :
Wenn z.B. ein Seeadler geschossen wird und er "nur" unter Naturschutz steht,
dann ist die daraus folgende Bestrafung nicht sonderlich hoch.
Wenn er aber dem Jagdrecht unterliegt, dann gibt es sogar Freiheitsstrafen oder zumindest hohe Geldstrafen, da die Jäger (Förster) sich verpflichtet haben,die unter Jagdrecht liegenden Tiere (...zumindest in der Schonzeit...) zu schützen.Somit währe es sogar sehr gut, da sie in harten Wintern zugefüttert würden.(So wie Futterkrippen für Rehe, Damwild, Rotwild, Schwarzwild etc.)
Es gibt wie in fast allen Bereichen "Schwarze Schafe" (bei Naturfotografen, Ornithologen und sicherlich auch bei Jäger) aber sie alle in die Kategorie
"Schießgeil", wie in diesem Fall zu verschieben ist falsch (meiner Ansicht)!
Ich bin dafür, das viele Arten ins Jagdrecht genommen werden und ganzjährig geschont sind (Aus oben genanntem Grund )
Ich bin SO informiert wie ich es oben beschrieben habe und bitte darum mich zu korrigieren, wenn ich da vollkommen falsch liege !
Beste Grüße , Juri :)
Das ist historisch so, weil das früher im Mittelalter "Federwild " war. Das das Jagdrecht sich positiv auf den Greifvogelschutz auswirken könnte/würde, ist durch nichts zu belegen, schon gar nicht durch Strafen, die von Gerichten ausgesprochen wurden, ich verfüge da über mehr als 30 Jahre praktische Erfahrung....
VG
Achim Kostrzewa
Wenn man aber bei den Argumenten der Jäger zwischen den Zeilen liest sind Greifvögel für viele
Jäger einfach immer noch Jagdkonkurrenten und wer hat schon gerne Konkurrenz in seinem Revier?
Einfach ausgedrückt: Wenn ein Habicht einen Hasen schlägt hat der Jäger einen Hasen weniger zu
schiessen und nur darum geht's (meistens) bei unserer Hobbyjagd .
Der Link von Achim ist sehr empfehlenswert und sagt eigentlich alles……
LG Jörg
und genau das ist es, was ich immer wieder seeeeeeehhhr verwunderlich finde. Der Feldhase steht auf der Roten Liste und darf von den Jägern weiter gejagd werden.
Ich werde diese Jagerei nie verstehen. Und je mehr ich mich damit beschäftige, umso wütender macht mich vieles daran.
Die Holländer machen vor, wie es gehen kann.
VG Simone
http://www.nw-ornithologen.de/ [verkürzt] lverfolgung_NRW_2Aufl_2012.pdf
VG
Achim Kostrzewa
Sie haben ganzjährig Schonzeit.
Gruß Juri
VG Simone