Wie versproche habe ich mich um das Vorgehen in dem Steinbruch(siehe mein vorheriges Bild)gekümmert.Das Umweltamt hat mitgeteilt das der frühere Besitzer insollvent war und somit wurde der Betrieb im Steinbruch eingestellt.ABER,der Steinbruch wurde NICHT stillgelegt und es lag und liegt immer noch eine Abbruchgenemigung vor!
Der Steinbruch darf nicht(Flächenmäßig)erweitert werden,aber im Steibruch selbst darf nach wie vor gearbeitet(abgebaut)werden,leider.Ein befreundeter Fotokollege und ich auc