Der Gelbringfalter ist auf Grund seiner starken Gefährdung in die FFH-Richtlinie Anhang IV aufgenommen worden. Wie kaum ein anderer Tagfalter charakterisiert er die lichten, grasreichen Nieder- und Mittelwälder. Dieses Exemplar konnte ich im tiefen Gras ausmachen. Die Ausrichtung des Statives hätte sicher scharfe Bilder vom Gras ergeben, aber der Falter wäre weg gewesen . Dadurch musste ich den Kompromiss eingehen und freihand schnell ein paar Schüsse machen. Da sich die Larvalenwicklung in den