Auch wenn der Bärlauch ohne Blüten als Foto nicht so attraktiv ist, möchte ich ihn jetzt einstellen.
Diesen Bärlauch habe ich auf meinem Grundstück unter Bäumen fotografiert. Laut § 39 Abs. 3 B Natsch G darf er in freier Natur nur in kleinen Mengen, d. h. nur 1 Handstrauß entnommen werden. Bevor man ihn pflückt, muss man ihn aber vom giftigen Maiglöckchen unterscheiden können. Beim Maiglöckchen ist die Blattunterseite glänzend und der Bärlauch riecht, wenn man etwas am Blatt reibt, nach Knoblauc