http://www.youtube.com/watch?v=0BOofEetE1E |
gerade bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass hier mein Video zur "Diskussion" steht.
Also ich denke nicht, dass es so normal ist, dass man einen Hasen mit der Hasenklage lockt. Es wird glaube ich nicht viele geben, die dadurch ein Hasenbild bekommen haben. Auch bei mir war es das erste Mal, dass ein Hase darauf reagiert. Zum einen machte mich ein guter Freund mal darauf aufmerksam, dass es klappt und dann merkte ich es deutlich, als ich einen Fuchs locken wollte und stattdessen der Hase hinter mir stand. Deswegen bin ich am nächsten Tag auch wieder hin, um ihn direkt zu locken. Ich habe es danach auch noch bei anderen Hasen probiert, bei denen ich keine Reaktion merkte.
Warum er darauf reagiert kann ich nicht genau sagen aber es wird gemunkelt, dass das Geräuch auch von einer bedrängten Häsin stammen kann.
Wenn man Bilder haben will die von wilden Tieren sind und dann auch noch dicht dran sein will, muss man sich irgendwie behelfen. Ich denke, dass das nichts mit umsetzen zu tun hat. Ich hole das Tier ja auf Fotodistanz und locke es nicht aus dem nichts in eine wunderschöne Umgebung.
Der Unterschied zwischen Kuckuck und Hase ist der Schutzstatus.
Vielen Grüße, Alex
aber Hasen sind doch auch geschützt
Irgendwie sehe ich da nicht wirklich einen Unterschied.
Oder gibt es für Klangatrappen eine extra Verordnung oder ein Gesetz?
Also, ich will mich wirklich nicht lächerlich machen.. ich meine die Frage ganz ernst.
ich sehe absolut keinen Unterschied darin, ob ich einen Kuckuck mit Klanatrappe anlocke, oder einen Hasen (oder einen Fuchs, der ja leider nicht geschützt ist).
Ich will damit auch nicht sagen, daß du da etwas verbotenes getan hast o.ä. Ich schnall nur nihct, warum bei dem Kuckuck so eine wahnsinns Diskussion hier entbrannt ist. Und bei anderen Tieren (die auch geschützt sind) das scheinbar kein Problem ist, außer die Frage, ob das beim Fotografieren "normal" ist, um die Tiere näher vor die Linse zu bekommen.
Aber vermutlich ist es doch auch so, daß vielleicht Jäger so etwas nutzen dürfen, während es für andere "Normalos" nicht erlaubt ist. Das könnte ich mir zumindest vorstellen. Jäger dürfen ja viele Dinge nutzen und mache, die andere nicht dürfen: z.B. Naturschutzgebiete abseits der öffentlichen Wege betreten, um zu ihren Hochsitzen mitten drin zu kommen (ist zumindest hier im Moor definitiv so). Oder aber Mit dem Messer in die Luftröhre stechen und somit die Lunge zum Zusammenfallen bringen (was kein Nicht-Jäger machen darf, da es Tierschutzrechlich verboten ist), Truppenübungsplätze zum Teil betreten (zur Jagd), wofür andere hohe Geldstrafen zahlen würden usw.
Also warum sollte es da vielleicht nicht bei dem Anlocken durch Geräusche auch unterschiede geben. Ich wüßte sie nur halt einfach gerne. Der Schutzstatus kann zumindest nicht das Kriterium sein.
*grübel*
VG Simone
alle europäischen Vogelarten sind nach Bundesnaturschutzrecht als "besonders geschützte Arten" geschützt.
Demnach gilt folgender Absatz:
"Es ist verboten ...wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert"
Da Klangatrappen nicht ein mögliches Beutetier nachahmen, sondern eine Konkurrenzsimulation darbieten, kann man hierin eine Störung sehen.
Der Feldhase unterliegt dem Jagdrecht, er darf in dem Umfang gejagd werden, wie sein Bestand nicht gefährdet ist.
Zu jaglichen Praktiken gehört auch das Anlocken von Wild z.B. durch die Geräusche möglicher Beutetiere (Hasenklage/Mauspfeifchen) oder aber Lebensäußerungen von Artgenossen (Hirschruf/Blatter ...)
Dies sind die rein gesetzlichen Fakten Simone.
Als kurzen Einwurf zu Deiner Feststellung, dass Jäger Gebiete betreten dürfen, die anderen Mitbürgern versagt sind, möchte ich nur ein Beispiel aus meiner Heimat nennen.
Auch hier gibt es geschütze Moore, deren Betreten verboten ist.
Leider halten sich die lokalen Wildschweine nicht an die Verordnung.
In der Folge stellten die Sauen fest, dass man in diesen Gebieten völlig unbehelligt leben und sich vermehren kann und es hervorragende Ausgangspunkte für nächtliche Streifzüge in die Nachbarfelder sind.
Ist doch nicht schlimm, wirst Du denken und die Sauen sahen es auch so - endlich ein ruhiger Platz vor den Jägern!
Der Jäger fand es nicht so lustig.
Er bezahlt den Wildschaden.
Die Bodenbrüter fanden es auch nicht so lustig.
Ihre Gelege wurden gefressen.
Letzendlich fanden es die Sauen auch nicht mehr so lustig, als Räude und Schweinepest in den Mengen an Sauen eine optimale Verbreitung fanden.
Aber nach dem vorletzten Winter hat die Natur kurzfristig alles wieder geregelt.
Da sind die Schweine einfach verhungert und die Frischlinge in ihren Kesseln im Moor erfroren ......
Zum "Messer in die Luftröhre stechen":
Es ist verboten, ein Säugetier ohne vernüftigen Grund, ohne Betäubung zu töten.
Eine Ausnahme hiervon ist die Jagd auf jagdbares Wild.
Ich persönlich bin der Meinung, dass es vernünftig ist - sofern man technisch dazu in der Lage ist - ein Wildtier in oben genannter Art zu töten, wenn es keine andere Möglichkeit gibt (d.h., wenn eine Schussabgabe aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist).
Beispiel Verkehrsunfall oder anderweitig verletztes Wild.
VG Ingrid
Es ist verboten, ein Säugetier ohne vernüftigen Grund, ohne Betäubung zu töten.
Eine Ausnahme hiervon ist die Jagd auf jagdbares Wild.
Ich wusste garnicht, dass diese ja doch in meinen Augen grausam anmutende
Praxis der Tiertötung in Deutschland erlaubt ist bei Wild.
Hier in Spanien werden die Wildschweine erst von Hunderudeln (argentinische Dogge und Kreuzungen) in die Enge getrieben und halbtot gebissen.
Dann werden die Wildschweine mit dem Messer manuell erledigt, abgestochen
bis sie nach langen Minuten qualvoll verenden. Ich habe einmal im Leben unfreiwillig so ein Gemetzel aus der Ferne anhören müssen, und mir ist
fast das Herz stehengeblieben...die Schreie werde ich nie vergessen.
Liebe Grüsse,
Marion
die Ausnahme der Tötung von Wild ohne Betäubung, hat etwas damit zu tun, dass es enorm schwierig ist, vor der Tötung von Wild eine Betäubung durchzuführen
Es ist keine Legitimation zum "Abstechen" oder zu der von Dir beschriebenen und in Deutschland verbotenen "Hetzjagd".
Viele Grüße
Ingrid
wenn man so nah am Tier ist, daß man ihm mit dem Messer die Luftröhre aufschlitzen kann, wieso schießt man ihm dann nicht aus direkter Entfernung eine Kugel in den Kopf oder das Herz? Das geht direkt zack-tot, ohne Luftnot und den zusätzlichen Schmerz des Messers?
VG Simone
immer, wenn es gefahrlos möglich ist, soll/muss ein tödlicher Schuss angetragen werden - gar keine Frage!
Wenn Schaulustige drum herumstehen, wenn möglicherweise der eingesetzte Schweisshund im Gefährdungsbereich ist, mitten auf der Straße, wenn Beton oder Asphalt eine Kugel unkalkulierbar machen oder schlichtweg keinerlei Kugelfang vorhanden ist ....
In einem möchte ich Dir aber uneingeschränkt Recht geben - es ist eine der schrecklichsten Tötungsformen, die man einem Tier antun kann, wenn man im Todeskampf an es herantritt und es mit einem Messer tötet!
Wenn es aber notwendig ist und die Fähigkeit dazu vorhanden ist ......
Viele Grüße
Ingrid
Es ist halt nicht alles Scharz-oder-weiß
Manches ist grau in unserer etwas engen Welt
Gruss Steffi
danke für die ausführliche Erklärung.
Ich meinte auch wirklich nichts von meinen Beispielen vorwurfsvoll. Es waren einfach Fragen, warum bestimmte Dinge erlaubt sind, und andere nicht.
Nun sehe ich da aber etwas klarer.
Viele Grüße,
Simone
irgendwie verstehe ich Deine Antwort nicht. Zumal ich Dich nicht persönlich angesprochen habe, sondern die Mitglieder in diesem Forum allgemein.
Nun, der Grund warum ich überhaupt gefragt habe ist der, das wohl in den letzten Wochen / Monaten des öfteren über Sinn und Zweck von "Umsetzen" und " Gestalten" diskutiert wurde. Ich selber habe mir natürlich auch Fragen gestellt, ob das was ich mache, noch richtig ist. Und ich bin zu dem Schluß gekommen, das ich auch nicht so vorgehe, wie es eigentlich sein müßte. Und warum habe ich das gemacht? Weil ich glaubte immer besser durch solche Maßnahmen zu werden. Und warum wollte ich besser werden? Weil ich auch mal "Erfolgreiche" Bilder zeigen wollte. Und ich fragte mich dann, muß das sein? Das einzigste was ich erreicht habe, ist doch auch eine gewisse Störung in der Natur. Weiß ich wieviel Falter ich durch mein betreten der Wiesen geschädigt habe? Das gleiche gilt auch für andere Kleinstlebewesen und natürlich auch Pflanzen. Und dann las ich noch den Artikel 39 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege, den ich am Schluß anhänge, und da wurde mir bewußt, das ich ja auch nicht besser bin als viele andere Fotografen. Mich hat das zu dem Entschluß gebracht, das nicht mehr in dieser Art und Weise zu machen. Dann verzichte ich lieber auf Lobeshymnen und der gleichen. Ich werde ab sofort, mit großem Respekt vor der Natur, durch die selbige gehen.
LG Udo
§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
(1) Es ist verboten, 1.
wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
2.
wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
3.
Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
(2) Vorbehaltlich jagd- oder fischereirechtlicher Bestimmungen ist es verboten, wild lebende Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur zu entnehmen. Die Länder können Ausnahmen von Satz 1 unter den Voraussetzungen des § 45 Absatz 7 oder des Artikels 14 der Richtlinie 92/43/EWG zulassen.
(3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.
(4) Das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen bedarf unbeschadet der Rechte der Eigentümer und sonstiger Nutzungsberechtigter der Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der Bestand der betreffenden Art am Ort der Entnahme nicht gefährdet und der Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die Entnahme hat pfleglich zu erfolgen. Bei der Entscheidung über Entnahmen zu Zwecken der Produktion regionalen Saatguts sind die günstigen Auswirkungen auf die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.
(5) Es ist verboten, 1.
die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen abzubrennen oder nicht land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird,
2.
Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,
3.
Röhrichte in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zurückzuschneiden; außerhalb dieser Zeiten dürfen Röhrichte nur in Abschnitten zurückgeschnitten werden,
4.
ständig wasserführende Gräben unter Einsatz von Grabenfräsen zu räumen, wenn dadurch der Naturhaushalt, insbesondere die Tierwelt erheblich beeinträchtigt wird.
Die Verbote des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 gelten nicht für 1.
behördlich angeordnete Maßnahmen,
2.
Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie a)
behördlich durchgeführt werden,
b)
behördlich zugelassen sind oder
c)
der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen,
3.
nach § 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft,
4.
zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Verwirklichung der Baumaßnahmen beseitigt werden muss.
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung bei den Verboten des Satzes 1 Nummer 2 und 3 für den Bereich eines Landes oder für Teile des Landes erweiterte Verbotszeiträume vorzusehen. Sie können die Ermächtigung nach Satz 3 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.
(6) Es ist verboten, Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume, die als Winterquartier von Fledermäusen dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März aufzusuchen; dies gilt nicht zur Durchführung unaufschiebbarer und nur geringfügig störender Handlungen sowie für touristisch erschlossene oder stark genutzte Bereiche.
(7) Weiter gehende Schutzvorschriften insbesondere des Kapitels 4 und des Abschnitts 3 des Kapitels 5 einschließlich der Bestimmungen über Ausnahmen und Befreiungen bleiben unberührt.
jetzt wo du diese Erklärung abgegeben hast,kann ich deine Frage besser verstehen
Deine Haltung im Bezug auf die Vorgehensweise wie du deine Fotos machst,ist zwar löblich aber evtl.doch zu viel des guten.
Selst wenn du reine Naturdokus machst,wirst du immer den einen oder anderen Halm,ein Blümchen oder sogar ein Insekt schädigen!
Meine Antwort war keinesfalls böse gemeint
Hier wurde gerade in letzter Zeit sehr viel über Sinn und Unsinn verschiedener Vorgehensweisen,über Umsetzen von Tieren und ähnliches Diskutiert und das soll jetzt hier keinesfalls so weitergehen
Wie Ingrid schon geschrieben hat ist es wohl der gesunde Menschenverstand gefragt und jeder muss für sich entscheiden"wie weit er geht".
Also nix für ungut,wünsche dir noch ein schönes Wochenende.
Gruß Alex
wenn man es genau nimmt, ist ja schon unsere bloße Anwesenheit auf diesem Planeten eine Störung der Natur!
Du müsstest sofort jegliche Aktivität einstellen (inklusive Atmung) .....
Wenn ich mir die Wiese hinter unserem Haus so ansehe, dann flattert es da oben an allen Ecken und Enden und mit ein wenig Glück wird sich auch in diesem Jahr man wieder ein Schwalbenschwanz dort blicken lassen.
Ich gehe dort jeden Tag mit den Hunden spazieren, die Sauen und auch Füchse buddeln die Wiese nach Mäusen auf und immer wieder wird ein wenig Lebensraum "zerstört/zertreten/zerwühlt".
Und wenn wir das dann alles abgestellt haben, dann wird die Wiese nächste Woche gemäht
Was ich damit schreiben will Udo:
Es ist lobends- und nachahmenswert, sensible Lebensräume entsprechend zu behandeln!
Für ein "gutes" Foto ist nicht jedes Mittel recht!
Aber irgendwie sollte man doch mit beiden Beinen im Leben stehen, es gibt wirklich genug Möglichkeiten, tolle Motive zu finden und auch problemlos abzulichten - egal, ob durch Beeinflussung oder voll ND.
Und wo es wirklich fatal ist, Lebensräume zu "zerlatschen" oder Individuen zu stören (z.B. Vogelfotografie), da stehe ich eindeutig hinter Dir.
Ach ja, zu "Deiner" Verordnung:
Streiche gesunden Menschenverstand - setze Verordnung - so ist das leider nun mal notwendig geworden ....
Viele Grüße
Ingrid
dann bitte ich um Antwort.
Udo
Jäger locken auf diese Art und Weise Wild an um es dann zu erlegen,ist das normal?
Irgendwie versteh ich deine Frage nicht!
Gruß Alex
ich hab bisher nicht gewusst, dass es solch hasenklagen überhaupt gibt, deshalb könnte ich mir auch die frage stellen, ob es denn normal sei, dass man hasenbilder auf diese weise entstehen lässt
also normal könnte man hier auch austauschen und "gängig" einsetzen
vielleicht hat es ja der udo so gemeint? im video kommt es so herüber als sei es normal... auf jedenfall klingt das geräusch nicht sonderlich gut in meinen ohren
lg barbara
naja, so kann man halt die größeren Tiere "umsetzen".
Solange die Tiere dabei nur zum Fotografieren angelockt werden, finde ich es okay.
Wobei ich mich halt frage, warum man einen Kuckuck nicht mit Klangatrappe anlocken darf, aber Füchse mit dem Mausfiep oder der Hasenklage schon.
So richtig steige ich auch nicht durch.
Definitiv unfair finde ich es jedoch, wenn Jäger damit ein hungriges Tier anlocken, was denkt, es könnte leichte Beute machen. Statt dessen wird es dann geschossen. Damit habe ich definitiv ein Problem.
Ich glaube aber nicht, daß es "normal" ist, im Sinne von: Das machen fast alle beim Fotografieren so. Aber es gibt definitiv auf bei größeren Tieren reichlich Möglichkeiten, diese dahin zu bekommen, wo man sie haben möchte.
Warum allerdings ein Hase bei der Hasenklage näher kommt, verstehe ich nicht :) Er wird ja kaum erste Hilfe leisten wollen.
VG Simone
Zitat: "Warum allerdings ein Hase bei einer Hasenklage näher kommt, verstehe ich nicht."
Ich auch nicht.
LG Philipp