Nach dem ♂ noch das ♀; diesmal auf einem natürlichen Ansitz. Übrigens, der Steinschmätzer wird in der „Roten Liste der Brutvögel Deutschlands“, von Südbeck, P. et al., 4. Fassung vom 30.11.2007, zur Kategorie 1: Vom Aussterben bedroht, neben z.B. Auerhahn, Schreiadler, Großtrappe u.a., gerechnet. BGE
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