PLOEG (1952) hat erstmals diesen Begriff ausführlicher definiert, der auch für die Schachbretblume gilt und der mir noch unbekannt war, Zitat:
„Pflanzen, die in ihrer Verbreitung in einem bestimmten Gebiet früher ausschließlich beschränkt waren auf alte Gärten, Landsitze oder Bauernhöfe, Pfarrgärten oder verwandte Standorte wie z. B. Kirchhöfe, Stadtwälle oder Schlosshügel. Es handelt sich in der Regel um Arten oder Sorten mit auffallenden Blüten, die früher auf Landsitzen oder
dergleichen angep