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Hunger!
In Rheinland-Pfalz ist die Fütterung von Schalenwild verboten! Eine Ausnahme ist die "Kirrung" (kleine Futtergaben zum Anlocken) von Schwarzwild mit geringen Mais- oder Getreidemengen. Sie ist zulässig wenn sie so ausgebracht werden, dass sie für anderes Schalenwild nicht zugänglich sind. Soweit die Verordnung! Und was halten die Rehe davon - g a r n i c h t s! Die mühen sich auch noch um das kleinste Maiskörnchen, dass unter den Holzklötzen herausrollt. Viele Grüße Ingrid
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