In Rheinland-Pfalz ist die Fütterung von Schalenwild verboten!
Eine Ausnahme ist die "Kirrung" (kleine Futtergaben zum Anlocken) von Schwarzwild mit geringen Mais- oder Getreidemengen. Sie ist zulässig wenn sie so ausgebracht werden, dass sie für anderes Schalenwild nicht zugänglich sind.
Soweit die Verordnung!
Und was halten die Rehe davon - g a r n i c h t s!
Die mühen sich auch noch um das kleinste Maiskörnchen, dass unter den Holzklötzen herausrollt.
Viele Grüße
Ingrid