Zunächst vorweg: Uhus stehen bundesweit unter strengem Naturschutz. Ich fotografiere diese Uhufamilie mit Erlaubnis des Eigentümers des Privatgeländes. Viel wichtiger aber ist, dass die Zuständige Naturschutzbehörde in meinem Fall ebenfalls Bescheid weiß und in genauer Absprache, wie und unter welchen Umständen ich vor Ort fotografiere, keine Probleme mit meiner Fotografie vor Ort hat. Also: Nicht einfach nachmachen!!!
Rechtliche Voraussetzungen:
§ 44
Vorschriften für besonders geschützte und be