|
Hallo! Ich möchte gerne wissen wie es mit dem Tarnzelt aussieht - streng genommen ist es ja kein Zelt, da es keinen Boden hat, d.h. man darf es doch auf öffentlichem Grund (z.B. an einem Weiher, See oder auf Wegen) jederzeit aufstellen. Natürlich nicht ohne Genehmigung auf Privatgrundstücken o.ä. Tarnzelte sind, soweit ich weiß, als Unterstand wie Schirme einzuordnen, oder? Kann mir bei diesem Thema jemand weiterhelfen? Christian |
Tarnzelt aufstellen - rechtliche Grundlagen
2007-07-29
Christian Naumann
vielen dank schon einmal für diese Info, sie hilft mir weiter, aber bei Google habe ich irgendwie nichts gefunden, vielleicht suche ich falsch?
Tarnzelt aufstellen - rechtliche Grundlagen
2007-07-29
[Benutzer #16454]
soweit ich weiß, darfst Du ein Zelt für max. einen Tag auf öffentlichem Grund zum Zwecke der Rast bzw. Übernachtung, solange es nicht auf einem Schutzgebiet ist (Naturschutz-, Vogelschutz-, Wasserschutz-, Dünenschutzgebiet usw....) aufstellen. Länger als einen Tag bezeichnet der Gesetzgeber als *wohnen* und das ist in dieser Form nicht erlaubt.
Du dürftest aber sowas auch *googlen* können.
LG
Lothar