Hallo, wie ihr teilweise bereits gemerkt habt, werden diese drei Angaben beim Einstellen von Bildern nicht mehr abgefragt. Statt dessen fragen wir ab, ob das Bild dokumentarischen Ansprüchen genügt. Die vorläufige Definition des Begriffs sieht so aus: Zitat:Der Fotograf versichert, dass dieses Bild dokumentarischen Ansprüchen genügt, ohne Arrangements, Beeinflussung oder Manipulation entstanden ist, und nicht sinn- und/oder situationsentstellend verfremdet wurde, sei es vor Ort oder nachträglich. Erlaubt sind nur solche nachträglichen Bearbeitungsschritte, die technische Fehler (wie beispielsweise falschen Weißabgleich oder Sensorflecken) und technische oder optische Unzulänglichkeiten der Aufnahmegeräte (beispielsweise Dynamikumfang, Rauschen oder mangelnde Tiefenschärfe) ausgleichen, beispielsweise falschen Weißabgleich, Rauschen, oder Sensorflecken. Nachträgliche Änderungen an der Tiefenschärfe und die Verwendung von HDR sind im Rahmen der obigen Bedingungen erlaubt, auf sie ist aber unten gesondert hinzuweisen. Vorläufig ist es, weil ich bestimmt an irgendetwas nicht gedacht habe, und eher bereit bin, die Definition nachträglich zu lockern als sie nachträglich strenger zu machen. Ich will das nur kurz begründen: Die alten Definitionen haben längst keinen Sinn mehr gehabt, das brauche ich wohl nicht ausführen… und drei Angaben abzufragen, die völlig sinnlos sind, ist einfach überflüssig. Das heißt übrigens nicht, dass wir andere Bilder nicht mehr gerne sehen. Auch Schönheit zählt immer noch, aber manchmal will man eben auch wissen, ob etwas echt ist… Weiterhin möchte ich darüber informieren, dass wir Bilder, die gegen obige Regel verstoßen und als Naturdokument deklariert sind, von Wettbewerben, Tophits, Bild des Tages-Auswahl, e.t.c. ausschließen, wenn uns das auffällt - rechtzeitig auffällt, natürlich. Ich vermute allerdings, dass den wenigsten Fotografen hier daran gelegen sein wird, dass ihr Name mit einem Betrugsversuch verknüpft wird. Apropos Ausschluss von Wettbewerben e.t.c.: das behalten wir uns auch bei anderen Fällen vor, beispielsweise bei Bildern, die offensichtlich gestempelt sind ohne dass das deklariert wurde. Es gibt kein Recht auf Teilnahme an diesen Veranstaltungen. Ich würde es begrüßen, würden Arbeitsschritte, die dafür sorgen, dass ein Bild kein Naturdokument ist, wenigstens kurz genannt werden, falls nicht die Gefahr besteht, dass Nachahmer damit Schaden anrichten. In letzterem Fall sollte auf Anleitungen verzichtet werden, übrigens auch dann, wenn schon Anleitungen auf Youtube zu sehen sind. Gruß, Uwe |
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