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Hallo!

Ich möchte gerne wissen wie es mit dem Tarnzelt aussieht - streng genommen ist es ja kein Zelt, da es keinen Boden hat, d.h. man darf es doch auf öffentlichem Grund (z.B. an einem Weiher, See oder auf Wegen) jederzeit aufstellen. Natürlich nicht ohne Genehmigung auf Privatgrundstücken o.ä.

Tarnzelte sind, soweit ich weiß, als Unterstand wie Schirme einzuordnen, oder?

Kann mir bei diesem Thema jemand weiterhelfen?

Christian