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Bisher waren oder sind wohl fast alle von uns(mich eingeschlossen) der Meinung, dass ein Hinweis wie zBsp...:
"Privatverkauf! Keine Garantie, keine Rücknahme!"
den Verkäufer aus der Haftung nimmt. Weit gefehlt! Wenn der Käufer mit irgendwas am Produkt nicht einverstanden ist oder er das Teil nicht mehr will, dann muss(!) der Handel rückgängig gemacht werden! Das haben Gerichte nun entschieden.
Folgende Formulierung muss/sollte nun unter dem Text eines Privatverkaufes stehen:

"Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus!"

und unbedingt ergänzen:

"Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt."

Dadurch kann man sich evtl. Ärger ersparen und der Verkauf ist bindend.